Misstrauensvotum gegen Willy Brandts Regierung 1972
Am 27. April 1972 steht der Bundeskanzler Willy Brandt vor einem Misstrauensvotum im Bundestag. Die Abstimmung ist das Ergebnis der Kritik an seiner Entspannungspolitik zwischen Ost- und Westdeutschland.
Als der Bundestag über die Ostverträge abstimmen soll, verliert die sozialliberale Regierung von Brandt ihre knappe Mehrheit.
Abgeordnete von SPD und FDP schließen sich der Opposition an, die Brandt vorwirft, mit seiner Ostpolitik die deutsche Wiedervereinigung und die wirtschaftliche Lage der Bundesrepublik zu gefährden.
Das Misstrauensvotum, das von Oppositionsführer Rainer Barzel von der CDU eingebracht wird, ist das erste seiner Art in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Opposition benötigt eine Mehrheit, um die Regierung abzusetzen. Die Abstimmung endet knapp: 247 Abgeordnete stimmen für den Antrag, jedoch fehlen zwei Stimmen, um Brandts Regierung zu stürzen.
Spätere Enthüllungen über Staatssicherheitseinfluss
Erst nach der Wiedervereinigung kommt ans Licht, dass die DDR-Staatssicherheit den CDU-Abgeordneten Julius Steiner und möglicherweise auch Leo Wagner (CSU) bestochen hat.

Brandt, der als früherer regierender Bürgermeister von West-Berlin die Konsequenzen des Mauerbaus erlebte, setzte sich stets für den Dialog zwischen den deutschen Staaten ein.
Seine Annäherungspolitik wird 1971 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.
Brandts Vermächtnis und seine Friedenspolitik
Willy Brandt bleibt als einer der bedeutendsten Politiker der deutschen Nachkriegsgeschichte in Erinnerung. Seine Friedenspolitik und sein Einsatz für die deutsche Einheit prägen sein Vermächtnis.
Trotz des knappen Scheiterns des Misstrauensvotums setzt Brandt seine Entspannungspolitik fort und trägt maßgeblich zur Ostpolitik bei, die später unter dem Stichwort „Wandel durch Annäherung“ bekannt wird.
Willy Brandt Misstrauensvotum – Berlin7News.